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Fronleichnam in Thüringen: Feiertag je Gemeinde

Fronleichnam gilt in Thüringen nur im katholischen Eichsfeld und in acht angrenzenden Gemeinden. Hier die vollständige Liste nach dem Merkblatt des Innenministeriums.

Donnerstag, 27.05.2027

Fronleichnam 2027 ist in 77 Thüringer Gemeinden gesetzlicher Feiertag: im ganzen Landkreis Eichsfeld und in acht Gemeinden zweier Nachbarkreise.

Landkreis Eichsfeld
gesamter Landkreis, 69 Gemeinden
Unstrut-Hainich-Kreis
Anrode, Dünwald, Rodeberg, Südeichsfeld
Wartburgkreis
Buttlar, Dermbach, Geisa, Schleid

Gemeinden

Wo Fronleichnam gilt

Der gesamte Landkreis Eichsfeld und einzelne Gemeinden der Nachbarkreise Unstrut-Hainich und Wartburgkreis, nach dem Gemeindeschlüssel des Innenministeriums.

Liste nach dem Merkblatt „Regelung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes zum Fronleichnamstag (Gemeindeschlüssel)“ des Thüringer Innenministeriums, Stand Januar 2021. Seitdem fusionierte Gemeinden im Eichsfeld bleiben erfasst, weil der Feiertag im gesamten Landkreis gilt.

Termine

Fronleichnam 2025 bis 2035

JahrDatumWochentag
202519.06.2025Donnerstag
202604.06.2026Donnerstag
202727.05.2027Donnerstag
202815.06.2028Donnerstag
202931.05.2029Donnerstag
203020.06.2030Donnerstag
203112.06.2031Donnerstag
203227.05.2032Donnerstag
203316.06.2033Donnerstag
203408.06.2034Donnerstag
203524.05.2035Donnerstag

Fragen

Häufige Fragen

Wo in Thüringen ist Fronleichnam 2027 ein Feiertag?

Im gesamten Landkreis Eichsfeld (69 Gemeinden, darunter Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis und Dingelstädt) sowie in Anrode, Dünwald, Rodeberg, Südeichsfeld (Unstrut-Hainich-Kreis) und Buttlar, Dermbach, Geisa, Schleid (Wartburgkreis). Überall sonst, auch in Erfurt, Jena, Gera und Weimar, ist Fronleichnam ein Arbeitstag.

Was ist die Rechtsgrundlage?

§ 2 Abs. 2 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes (ThürFGtG) ermächtigt das Innenministerium, Fronleichnam für Gemeinden mit überwiegend katholischer Wohnbevölkerung durch Verordnung zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Eine solche Verordnung gibt es bis heute nicht; nach der Übergangsregel in § 10 Abs. 1 ThürFGtG gilt Fronleichnam deshalb in den Gebieten fort, in denen er 1994 gesetzlicher Feiertag war: im Landkreis Eichsfeld und in einzelnen Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises und des Wartburgkreises. Das Innenministerium führt diese Gemeinden mit Gemeindeschlüssel in einem Merkblatt auf.

Warum das Eichsfeld?

Das Eichsfeld gehörte bis 1802 zum Kurfürstentum Mainz und blieb als katholische Insel im evangelischen Thüringen bestehen; die Nachbargemeinden im Unstrut-Hainich-Kreis (ehemals Kreis Mühlhausen) und im Wartburgkreis (Rhön um Geisa) gehören zum selben historischen Gebiet.

Zählt der Wohnort oder der Arbeitsort?

Der Arbeitsort. Wer im Landkreis Eichsfeld arbeitet, hat frei; wer dort wohnt und in Göttingen oder Nordhausen arbeitet, nicht (in Niedersachsen ist Fronleichnam kein Feiertag). Für Schulen gilt der Schulort.